Fantec Raid System MR-35DU3 – wie man sich’s wünscht!

Letzte Woche ist mir mein schon etwas betagteres Buffalo USB 2.0 Raid System abgekackt. Beherztes Nachmessen deutete auf einen Defekt im Power-Supply hin. Die Platten waren laut Überprüfung in der Dockingstation gottseidank in Ordnung. Da ich dieses externe Laufwerk für meine Bilder verwende, mußte schnellstens Ersatz her. Nach kurzer Suche im Netz bin ich auf das FANTEC MR-35DU3 gestoßen. ein 2-Platten-Gehäuse (wie das Buffalo), allerdings schon USB 3.0, das Raid 0 und 1, sowie ein paar andere Modi erlaubt.

fantec

Da ich schon eine USB 3.0-Karte im Rechner stecken habe, an der ich bisher nur eine Dockingstation betreibe, hab ich mir das Teil per Eilbestellung kommen lassen.

Ein goiles Konzept, ich bin ehrlich begeistert!

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Nüvi 3790T und der GPS-Satellitenempfang

Nun hab ich mein Nüvi 3790T seit einigen Wochen, hab die Karten upgedatet und die neueste Softwareversion aufgespielt und bin rundum zufrieden. Allerdings wird in Foren berichtet, das Gerät hätte einen äußerst schlechten Empfang der GPS-Satelliten. Dem wollte ich mal auf den Grund gehen und habe mit meinem Gerät getestet.

Vorneweg: der Empfang des Geräts ist recht gut. Ich werde demnächst noch einen Vergleichstest mit meinem GPSMap 60 CSx machen. Allerdings habe ich in meinem Peugeot 308 eine metallbedampfte Frontscheibe, auf die ich die Schwankung in der Empfangsleistung zurückführe.

Ich habe mir aus diesem Grund bei Tecsys in München eine Relaisantenne RA-50 bestellt, deren Empfänger ich über die Heckklappe nach außen geführt und hinter der Radioantenne mittels Magnetfuß auf’s Dach gepappt habe. Der Sender, im Zigartettenanzünderstecker integriert, steckt nun in der Sitztasche des Fahrersitzes in einer Zigarettenanzünderverlängerungssteckdose. Zuerst habe ich auf freier Strecke Screenshots vom Satellitenbildschirm des Nüvi mal mit eingeschalteter Relaisantenne, mal ohne gemacht:

frei-mit

frei-ohne

Von der Signalstärke her doch ein durchaus deutlicher Unterschied, wie ich finde.

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The UNIQUE KUNI KACKAWARD darf bleiben!

So sieht er (immer in Verbindung mit der nachfolgend nebenstehenden Erklärung verliehen) aus:

Kuni-Award für besonders schlechte Leistungen und übles Verhalten!

Für alles, was mich besonders ärgert, oder das ich als besonders übles Verhalten oder miserable Leistung empfinde, habe ich mir den „UNIQUE KUNI KACKAWARD“ ausgedacht, den ich in solchen Fällen verleihen möchte.

 

Zuletzt hatte ich diesen Award ja der Firma Penzel für Ihr Büro GmbH in Memmingen verliehen, über deren Preispolitik im Copy-Shop ich mich damals sehr geärgert hatte.

Die Firma Penzel hatte dann einige Monate später mit einer kostenpflichtigen Abmahnung reagiert und mir eine Aufforderung zur Unterlassung geschickt, die ich aber nicht unterzeichnet hatte.

Die anschließende Klage der Firma Penzel wurde mit stark nach unten angepasstem Streitwert vom Landgericht zum Amtsgericht Memmingen verwiesen.

Nach einer mündlichen Verhandlung am 29. April 2010 wurde dann am 27. Mai 2010 das Urteil verkündet (Az: 21 C 395/10):

„Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“

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Projekt 39,2 hat Zuwachs bekommen

Seit kurzer Zeit starten offensichtlich von hier die Steckenstocherer ihre Nordic-Walking-Übungsrunde. 39,2 wird also immer berühmter!

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Da in letzter Zeit bei mir der innere Schweinehund öfter mal gesiegt hat, wird der Platz wenigstens von den Nordic-Walkern regelmäßig frequentiert. Ich habe mir auch vorgenommen, die Sommermonate über, wenn ich zu Hause bin, gegen Abend wieder meine Rund zu drehen.

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Timetracking – da weiss man, wo die Zeit draufgeht

Immer wieder habe ich probiert, verschiedene Programme und Tools getestet, um eines zu finden, das mir meine Aktivitäten am Computer loggt und trotzdem im laufenden Betrieb nicht zu merken ist. Seit August letzten Jahres habe ich das Programm „ManicTime“ im Einsatz, über das ich hier kurz schreiben möchte.

manictime-klein

Anfangs habe ich ja mit „WinLog Assist“ gearbeitet, danach auf den „Inidona Time Tracker“ umgestellt. Die Pflege und Anpassung für das Logging der Projekte mit dem Inidona Time Tracker hat sehr viel Zeit in Anspruch genommen. Zudem brauchte ich ja nur für ganz wenige Computer-Aktivitäten wirklich eine Zuordnung zu bestimmten Projekten. Und, dann hat mich irgendwann mal die lange Zeit genervt, die das Programm zum Starten benötigt hat, also hab ich’s ausgeschaltet, um zu vermeiden, daß ich mit der Verwaltung der Verwaltung mehr Zeit einsetzen mußte, als mit der eigentlichen Arbeit.

„ManicTime“ bietet nun präzise das, was ich mir immer gewünscht habe…

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Textpassagen übersetzen

Oft wünscht man sich, schnell mal eine Textpassage aus einer fremdsprachigen Homepage in die eigene Sprache übersetzen zu lassen. Dank meinem Freund Micha habe ich jetzt die Lösung in Verbindung mit meinem Lieblingsbrowser Firefox wiedergefunden.

Seit kurzem gibt es ein Addon für den Firefox, das genau diese Arbeit übernimmt und auch mit für uns richtig exotischen Sprachen umgehen kann. Es handelt sich um das Addon „Babelfish“.

Jemand aus der Familie hatte Bedarf an der Übersetzung bestimmter Passagen aus einem offline verfügbaren HTML-Dokument. Ist man zur Übersetzung online mit dem Internet verbunden, werden, im Gegensatz zu manch anderen Tool, auch die nur offline verfügbaren Seiten verarbeitet.

Nochmal Danke an Micha, der das Addon in seinem Blog recht ausführlich beschrieben und mit Screenshots versehen hat. Wemmer Dich nicht hätten, und die kleinen Kartoffeln, müßten wir dauernd große essen.

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Geht’s jetzt dem Sturkopf an den Kragen?

Hat er die Arschkarte gezogen? Muss er sich den Kack-Award selbst verleihen?
Aber erst mal, wie alles begann:

Ende letzter Woche habe ich ein Einwurf-Einschreiben von einer Anwaltskanzlei aus Memmingen bekommen. In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, eine Unterlassungs- und Beseitigungserklärung, den Blogbeitrag „You Can – we dont want it! – Ein Kopiermärchen“ betreffend, abzugeben.

Neben der Aufforderung zur Beseitigung des kompletten Artikels war das Ganze mit einer Forderung von knapp 800 Euro und der Androhung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung von 5000 Euro verbunden.

Erst mal bin ich natürlich erschrocken, habe meinen Beitrag, der inzwischen schon einige Seiten nach hinten gerutscht war und den ich schon gar nicht mehr weiter beachtet hatte, nochmal gelesen und mich gefragt, was ich wohl falsch gemacht haben sollte.

Ich habe meine Schilderung dessen gelesen, was mir an diesem Samstag Vormittag widerfahren ist, ich habe auch meine persönliche, subjektive Einschätzung zu den Preisen gelesen, die mir die Firma Penzel angeboten hat und ich habe gelesen, wie und zu welchen Preisen ich dann doch noch fündig geworden bin. Und ich sah, dass ich der Firma Penzel mitgeteilt hatte, dass ich, wieder ganz persönlich und subjektiv, genau aus den im Beitrag aufgeführten Gründen auf eine weitere Zusammenarbeit in Zukunft verzichten würde.

Dagegen scheint die Firma Penzel nun deutlich etwas zu haben. Wobei ich es schon beeindruckend finde, dass meine, für mich ehrlich und gut gemeinte, Kritik letztendlich zu solchem Ergebnis geführt hat. Da sich die Gegenseite trotz intensiver Bemühungen meines Anwalts nicht verhandlungs- und kompromissbereit gezeigt hat, musste ich entscheiden, wie ich mich weiter zu diesem Fall verhalten sollte.

Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass ein Unternehmen mich als mündigen Bürger in der Ausübung meines Grundrechts der freien Meinungsäußerung beschneiden darf, indem es mir eine Abmahnung über fast 800 Euro schickt und den Gegenstandswert auf 10.000 Euro festsetzt. Deshalb habe ich mich nach intensiven Überlegungen dazu entschlossen, auf eine gerichtliche Klärung zu warten. Ich habe die Abmahnung nun zurückgewiesen und werde mich erst mal gelassen zurücklehnen und abwarten.

Wo bitte soll das hinführen, wenn mir in meinem privaten Blog nicht mehr erlaubt sein soll, von dem, was mir im täglichen Leben widerfährt, offen zu berichten? Wo endet es, wenn mir untersagt wird, meine subjektive Freude und eben auch den Ärger mit Mitlesern und Mitbloggern zu teilen? Warum sollte berechtigte, offene und öffentliche Kritik nicht erlaubt sein?

Wenn’s schief gehen sollte, bin ich um eine große Erfahrung reicher und um einige tausend Euro ärmer, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass Recht bleibt, was ich für mich als Recht empfinde.

Es bleibt spannend. Ich werde über den Fortgang dieses Vorgangs weiter berichten. Den strittigen Beitrag lasse ich erst mal unverändert bestehen, damit sich jeder, der möchte, seine eigene Meinung bilden kann.

Und – ich habe schon immer die Kommentarfunktion für alle meine Blogbeiträge deshalb eingeschaltet, damit jeder die Möglichkeit hat, mich zu kritisieren, mir die Meinung zu geigen, meine Beiträge gut oder schlecht zu finden oder mit mir konstruktiv über meine Beiträge, meine durchaus manchmal sturköpfige Meinung und meine Ansichten zu diskutieren. Nicht umsonst heißt mein privater Blog deshalb schon immer „Ansichten eines Sturkopfs – eines Ritters Sicht der Dinge“.

Edit am 14.06.2010: Das Amtsgericht Memmingen hat mit Urteil vom 27.05.2010 die Klage der Firma Penzel abgewiesen. Siehe mein Kommentar von heute!

Edit am 14.07.2010: Der Abschlußbericht mit Zitaten aus der Urteilsbegründung einer Bewertung!

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Faschingsdienstag – Mmmh – „verzogene Kiachla“

Traditionell macht meine Ex-Schwiegermama immer am Faschingsdienstag Krapfen selbst. Dabei gibt’s auch jedes Mal zusätzlich „verzogene Kiachla“, die ich, wie die Krapfen, noch nirgends besser gegessen habe, als bei ihr.

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Da könnte ich Massen davon verputzen. Damit euch das Wasser im Mund zusammen läuft, habe ich meine Nachmittags-zum-Kaffee-Portion mal fotografiert. Jetzt, wo ich diesen Beitrag veröffentliche, sind sie schon längst gegessen. Nachher gibt’s auch noch Krapfen.

Danke, „Dorle-Oma“, daß es Dich gibt – natürlich längst nicht nur wegen der „Kiachla und Grapfa“!

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