The UNIQUE KUNI KACKAWARD darf bleiben!

So sieht er (immer in Verbindung mit der nachfolgend nebenstehenden Erklärung verliehen) aus:

Kuni-Award für besonders schlechte Leistungen und übles Verhalten!

Für alles, was mich besonders ärgert, oder das ich als besonders übles Verhalten oder miserable Leistung empfinde, habe ich mir den „UNIQUE KUNI KACKAWARD“ ausgedacht, den ich in solchen Fällen verleihen möchte.

 

Zuletzt hatte ich diesen Award ja der Firma Penzel für Ihr Büro GmbH in Memmingen verliehen, über deren Preispolitik im Copy-Shop ich mich damals sehr geärgert hatte.

Die Firma Penzel hatte dann einige Monate später mit einer kostenpflichtigen Abmahnung reagiert und mir eine Aufforderung zur Unterlassung geschickt, die ich aber nicht unterzeichnet hatte.

Die anschließende Klage der Firma Penzel wurde mit stark nach unten angepasstem Streitwert vom Landgericht zum Amtsgericht Memmingen verwiesen.

Nach einer mündlichen Verhandlung am 29. April 2010 wurde dann am 27. Mai 2010 das Urteil verkündet (Az: 21 C 395/10):

„Die Klage wird abgewiesen, die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.“

Die Richterin kommt in ihrer mit 6 Seiten sehr ausführlichen Begründung unter anderem zu dem Schluss, dass die Verleihung des „UNIQUE KUNI KACKAWARDS“ an die Firma Penzel für Ihr Büro GmbH in der vorliegenden Form durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt ist und keine persönliche Beleidigung darstellt.

Zitat: „…Es hat eine umfangreiche Gesamtbewertung stattzufinden, die sich auch an der Schwere des Eingriffs (in die Persönlichkeitsrechte Dritter) orientiert. Diese Abwägung hat zum Ergebnis, dass das Recht zur freien Meinungsäußerung des Beklagten überwiegt, so dass die Passage nicht widerrechtlich ist. Der Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der Klägerin ist nur von geringem Umfang.“ Zitat Ende.

Zur Bezeichnung des Awards kommt die Richterin zu folgendem Schluss:

Zitat: „…In der streitgegenständlichen Passage wird der Klägerin zwar ein sog. „Kack Award“ verliehen, der Begriff „Kacke“ hat jedoch laut Duden unterschiedliche Bedeutungen. So ist der Klägerin zuzugeben, dass er Kot bedeuten kann und damit tatsächlich der Fäkalsprache entnommen wäre, was als besonders abwertend empfunden werden kann und darf. Der Begriff kann aber auch verwendet werden für eine unangenehme, Unwillen hervorrufende Angelegenheit. Dass der Begriff auch in diesem Sinne tatsächlich verwendet worden ist, ergibt sich aus der Erklärung des Award, da dieser gerade nur für etwas verliehen wird, was den Beklagten besonders ärgert, oder das er als besonders übles Verhalten oder miserable Leistung empfindet. Aus dieser Erklärung ergibt sich, dass der Beklagte den Begriff nicht im Sinne der Fäkalsprache, sondern im Sinne einer ihn verärgernden Angelegenheit verwenden wollte und verwendet hat…“

„… Diese Verärgerung hat der Beklagte in seinem Artikel auch ausführlich begründet und die Verleihung des Preises allein auf die „luxuriösen Preise“ der Klägerin gestützt. Aus der vorgehenden Sachverhaltsdarstellung wird auch ersichtlich, dass der Beklagte sich allein über den ihm zu hohen Preis für die Ausdrucke im Copyshop der Klägerin ärgerte. Einer derartigen Kritik ihrer Preise durch einen Kunden muss die Klägerin sich als Marktteilnehmerin aber aussetzen. Sie kann nicht verlangen, sie dürfe der überspitzten Kritik auch im Rahmen des ironisch verliehenen „Awardes“ nicht ausgesetzt werden, der – wie ausgeführt – gerade nicht schmähend ist, sondern nur die Verärgerung – sei sie begründet oder unbegründet – des Beklagten zum Ausdruck bringt…“ Zitat Ende

Was lerne ich nun daraus:

  1. Wenn Du einen Blog betreibst, in dem Du auch Kritik loswerden willst, stehst Du immer mit einem Bein vor Gericht. Es kann Dich schneller treffen, als Du denkst, wenn Du Deine Meinung unverblümt kund tust
  2. Wenn Du kritisierst, solltest Du Deine Kritik immer besonders gut begründen und diese Gründe auch immer und konsequent darlegen.
  3. Richte Kritik niemals direkt gegen Menschen persönlich, denn Menschen haben ein deutlich höheres Persönlichkeitsrecht als Firmen.
  4. Du solltest vermeiden, Kritik ausschließlich auf emotionaler Basis los zu werden und immer auf bestehenden Tatsachen beruhend aufbauen.
  5. Du solltest immer im Hinterkopf haben, dass auch Satire immer mit einer ausführlichen Begründung und Erklärung vermittelt werden muss. Nicht jeder Zeitgenosse erkennt Satire.
  6. Wenn Du in die missliche Lage kommst, eine Abmahnung zu erhalten oder vor Gericht gezerrt zu werden, suche Dir schnellstens einen guten Anwalt, der was vom Metier versteht und Dir ehrliche Auskunft über Chancen und Kosten gibt.
  7. Kompetente Beratung kostet was, leiste Dir die Kosten für eine fachlich kompetente Beratung, der Erfolg wird Dir Recht geben und wenn Du gewinnst, zahlt eh der Gegner.

Zum Schluss noch die Einschätzung des Klägers bezüglich der Leserschaft meines Blogs, die mich dann doch ein wenig amüsiert hat. Er führt unter anderem aus, dass die beiden Artikel von Kommentarbeiträgen geradezu überschwemmt worden wären, bezeichnet das Niveau der Beiträge als meist dem Beklagten beipflichtender Natur und erkennt darin eine Nähe zu den Poesiealben, deren Führung sich vor allem die weibliche Jugend bis in die erste Hälfte des 20. Jahrunders hinein gewidmet hätte.

Eine Einzelkommentierung der Beiträge würde sich seiner Ansicht nach erübrigen. Er sieht sie lediglich als Beiträge von Gesinnungsgenossen von mir und sonstiger „Claquere“.

Noch die Begriffserklärung für „Claquer“ aus der Wikipedia: „Ein Claquer (von franz.: claquer, klatschen) bezeichnet eine Person, die bei einem Theaterstück oder einer anderen öffentlichen Aufführung bezahlten Applaus liefert. Zweck des Claqueurs ist, das Publikum zum Applaudieren zu bewegen. Die Gesamtheit der Claqueure in einem Theater wird „die Claque“ genannt.“

Schade finde ich, daß Herr Penzel sich bis heute nicht mit meiner Kritik auseinandergesetzt, und nie auch nur den Versuch gemacht hat, persönlichen Kontakt mit mir aufzunehmen.
Die Art, sich mit einer kostenpflichtigen Abmahnung und einer Klage gegen Kritik zu wehren, zeugt meiner Ansicht nach von wenig Fingerspitzengefühl im Umgang mit Kundenreklamationen und Kritik. Ich kann ihm nur wünschen, bei unzufriedenen Kunden künftig ein besseres Händchen zu haben, als bei mir.

Bleibt mir noch, meinem (Insider-Anmerkung: …heldenhaft kämpfenden 🙂 ) Anwalt Tim M. Hoesmann aus Berlin und dem als Korrespondenzanwalt bei der Verhandlung „händchenhaltenden“ Peter Schreiner aufs herzlichste zu danken. Bewertung: „…gerne immer wieder! – Ich habe mich bestens betreut gefühlt.“

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4 Antworten zu The UNIQUE KUNI KACKAWARD darf bleiben!

  1. Pingback: Geht’s jetzt dem Sturkopf an den Kragen? » Ansichten eines Sturkopfs

  2. rupie sagt:

    Congratulations!!

  3. Pingback: Freie Meinungsäusserung gibts doch noch! | Krokusweg

  4. MarcoS sagt:

    JA, Gerechtigkeit siegt eben doch (manchmal). In diesem Sinne, sehr herzlichen Glückwunsch! Das Weltbild stimmt wieder etwas mehr.

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