Geht’s jetzt dem Sturkopf an den Kragen?

Hat er die Arschkarte gezogen? Muss er sich den Kack-Award selbst verleihen?
Aber erst mal, wie alles begann:

Ende letzter Woche habe ich ein Einwurf-Einschreiben von einer Anwaltskanzlei aus Memmingen bekommen. In diesem Schreiben wurde ich aufgefordert, eine Unterlassungs- und Beseitigungserklärung, den Blogbeitrag „You Can – we dont want it! – Ein Kopiermärchen“ betreffend, abzugeben.

Neben der Aufforderung zur Beseitigung des kompletten Artikels war das Ganze mit einer Forderung von knapp 800 Euro und der Androhung einer Vertragsstrafe bei Nichteinhaltung von 5000 Euro verbunden.

Erst mal bin ich natürlich erschrocken, habe meinen Beitrag, der inzwischen schon einige Seiten nach hinten gerutscht war und den ich schon gar nicht mehr weiter beachtet hatte, nochmal gelesen und mich gefragt, was ich wohl falsch gemacht haben sollte.

Ich habe meine Schilderung dessen gelesen, was mir an diesem Samstag Vormittag widerfahren ist, ich habe auch meine persönliche, subjektive Einschätzung zu den Preisen gelesen, die mir die Firma Penzel angeboten hat und ich habe gelesen, wie und zu welchen Preisen ich dann doch noch fündig geworden bin. Und ich sah, dass ich der Firma Penzel mitgeteilt hatte, dass ich, wieder ganz persönlich und subjektiv, genau aus den im Beitrag aufgeführten Gründen auf eine weitere Zusammenarbeit in Zukunft verzichten würde.

Dagegen scheint die Firma Penzel nun deutlich etwas zu haben. Wobei ich es schon beeindruckend finde, dass meine, für mich ehrlich und gut gemeinte, Kritik letztendlich zu solchem Ergebnis geführt hat. Da sich die Gegenseite trotz intensiver Bemühungen meines Anwalts nicht verhandlungs- und kompromissbereit gezeigt hat, musste ich entscheiden, wie ich mich weiter zu diesem Fall verhalten sollte.

Ich bin der Meinung, dass es nicht angehen kann, dass ein Unternehmen mich als mündigen Bürger in der Ausübung meines Grundrechts der freien Meinungsäußerung beschneiden darf, indem es mir eine Abmahnung über fast 800 Euro schickt und den Gegenstandswert auf 10.000 Euro festsetzt. Deshalb habe ich mich nach intensiven Überlegungen dazu entschlossen, auf eine gerichtliche Klärung zu warten. Ich habe die Abmahnung nun zurückgewiesen und werde mich erst mal gelassen zurücklehnen und abwarten.

Wo bitte soll das hinführen, wenn mir in meinem privaten Blog nicht mehr erlaubt sein soll, von dem, was mir im täglichen Leben widerfährt, offen zu berichten? Wo endet es, wenn mir untersagt wird, meine subjektive Freude und eben auch den Ärger mit Mitlesern und Mitbloggern zu teilen? Warum sollte berechtigte, offene und öffentliche Kritik nicht erlaubt sein?

Wenn’s schief gehen sollte, bin ich um eine große Erfahrung reicher und um einige tausend Euro ärmer, aber ich bin sehr zuversichtlich, dass Recht bleibt, was ich für mich als Recht empfinde.

Es bleibt spannend. Ich werde über den Fortgang dieses Vorgangs weiter berichten. Den strittigen Beitrag lasse ich erst mal unverändert bestehen, damit sich jeder, der möchte, seine eigene Meinung bilden kann.

Und – ich habe schon immer die Kommentarfunktion für alle meine Blogbeiträge deshalb eingeschaltet, damit jeder die Möglichkeit hat, mich zu kritisieren, mir die Meinung zu geigen, meine Beiträge gut oder schlecht zu finden oder mit mir konstruktiv über meine Beiträge, meine durchaus manchmal sturköpfige Meinung und meine Ansichten zu diskutieren. Nicht umsonst heißt mein privater Blog deshalb schon immer „Ansichten eines Sturkopfs – eines Ritters Sicht der Dinge“.

Edit am 14.06.2010: Das Amtsgericht Memmingen hat mit Urteil vom 27.05.2010 die Klage der Firma Penzel abgewiesen. Siehe mein Kommentar von heute!

Edit am 14.07.2010: Der Abschlußbericht mit Zitaten aus der Urteilsbegründung einer Bewertung!

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36 Antworten zu Geht’s jetzt dem Sturkopf an den Kragen?

  1. Sehr geehrter Herr Ritter,
    ich habe schmunzelnt Ihren Bericht gelesen, dabei finde ich nichts schlimmes. Im Internet werden soviele Avards laufend vergeben und man kann juristisch nichts machen.m.f.G. W. Kimmich

  2. Thorsten sagt:

    Ich finde sowas echt zum kotzen… wer schützt uns Blogger eigendlich vor solchen Abzockanwälten ?

  3. Parkrocker sagt:

    Hm, ich finde den abgemahnten Beitrag jetzt auch eher noch für die Kategorie „Weichspüler“ geeignet. Alles absolutzulässig und ohne Schmähkritik.
    Wer weiß, vielleicht braucht die Firma Penzel diesen Zuschlag für Computerbearbeitung zukünftig gar nicht mehr nehmen – Erfahrung mit dem Internet werden sie ja jetzt genug machen :DD

  4. Matthias sagt:

    Bleib tapfer :-)! Der Artikel ist absolut sachlich geschrieben, da gibt es imho nichts dran abzumahnen. Und wie #1 schon sagte, solche „Awards“ für schlechten Kundendienst o.ä. werden in jeder zweiten TV-Sendung verliehen.
    Die Abmahnung ist wohl eher in der Hoffnung begründet, dass du aus purer Angst deinen Beitrag zurückziehst.

  5. creezy sagt:

    Stolze Abmahnsumme, da hat sich der Anwalt möglicherweise nicht mit dem neuen Abmahngesetz für privat agierende Bürger auseinander gesetzt? Finde es großartig, dass Du nicht klein beigibst. Du hast Deine Meinung geäußert, das Recht steht Dir zu. Gut, ich hätte nicht gleich eine Fäkalienconnection hergestell aber jedem sein Vergnügen.

  6. Pingback: Abmahnung wegen freier Meinungsäußerung » blumenstrasse

  7. rupie sagt:

    Da hat eine Firma wohl Angst, dass Kunden wegbleiben könnten, deshalb diese Reaktion. Finde das schon einen ganz schönen Eingriff in die freie Meinungsäußerung und wie Matthias oben schon geschrieben hat, müssten dann schon einige Firmen darüber verärgert sein, wenn sie im c’t-TV breitgetreten werden und zwar nicht immer positiv. Oft hilft halt auch nur Nachbesserung und nicht Abmahnung.
    Also halt den Kopf hoch und wenn der Klageweg negativ ausgehen sollte, was ich aber nicht glaube, werden wir für die entstandenen Kosten bestimmt auch eine Lösung finden, dass Du nicht alles alleine tragen musst.
    Ich bin gedanklich bei Dir! Drücke die Daumen, die Zehen und alles was sich dafür verwenden lässt.

  8. Ivo sagt:

    Richtig so! Viel Erfolg!

  9. Smirne76 sagt:

    Der Bericht ist ja wohl absolut sachlich. Aber es zeigt, wie heutzutage Firmen mit Kritik umgehen, nämlich gar nicht. Anstatt daraus zu lernen – Kundenkritik ist die einfachste Möglichkeit um Verbesserungspotential zu erkennen – wird einfach versucht, den Kritiker mundtot zu schalten.
    Die Firma schadet sich letztendlich nur selbst. Ich drücke Dir die Daumen. Für Dich. Und für uns Blogger.

  10. Pingback: Skats

  11. Pingback: Krokusweg

  12. Bultianer sagt:

    Wie hat die werte Firma ihre Abmahnung eigentlich begründet? Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht? Sie wird die Abmahnung wohl nicht mit einem Verstoß gegen das Recht auf freie Meinungsäußerung begründet haben 🙂

  13. Tom sagt:

    Genau, nichts drauf eingehen. Du hast nach meiner Meinung nichts böses geschrieben. Also sollen sie ihre Abmahnung mal genau begründen. Wenn sie deine Meinung stört, sollten sie besser dagegen was machen als gegen ihre (Ex)Kunden.
    Berichte mal bitte weiter.

  14. tsx sagt:

    Hallo,

    das war sicher nur eine als Abmahnung getarnte Neubewerbunng für deinen Award 😉
    Mal im Ernst: Gibt es für solche Fälle nicht die negative Feststellungsklage?
    Ich sehe dich meinem laienhaften Rechtsverständis nach jedenfalls klar auf der sicheren Seite. Ich verstehe nur nicht, wie geil manches Unternehmen auf Negativ-PR ist.

    Kopf hoch!

  15. Sebs sagt:

    Du hast meinen vollen Respekt. auch wenn der Award ne Harte Nummer ist, ich weis schon wieso ich kein Impressum habe ;)))

  16. Sabine sagt:

    Hut ab!! Ich sitze hier und klatsche Beifall für soviel Courage! Ich bin in jedem Punkt deiner Meinung und bewundere deinen Mut dich gegen diese in Mode gekommene Abmahnflut zu wehren. Ich wünsche dir aber auch alles Gute und hoffe bzw. drücke ganz fest die Daumen, dass sich am Ende alles positiv für dich ausgeht!

  17. kuni sagt:

    Hallo,

    Ich bin sehr überwältigt von der Resonanz hier und danke allen für die Stellungnahme und die hinterlassenen Kommentare. Ich werde versuchen, hier in Kürze auch im Einzelnen zu antworten. Lasst mir noch ein wenig Zeit, ich melde mich wieder. Jetzt muß ich erst mal noch schnell einkaufen gehen.

  18. Pingback: Freie Meinungsäußerung? Nicht mit uns! - Matthi's kleine Welt

  19. Cyberbob sagt:

    Ich drück dir die Daumen, du hat Niemanden beldigt oder persönlich angegriffen, sogar „freundliche Dame“ genannt, also nur deine eigene Meinung zum Ausdruck gebracht. Und das darf man. Von daher, ruhig angehen…

  20. „Kack-Award“ könnte wegen des enthaltenen Fäkalausdrucks eventuell als Schmähkritik gewertet werden, das ist allerdings der einzige Angriffspunkt, den ich da sehe.

  21. explorer sagt:

    Cool, das du hart bleibst. Die Firma ist wohl wieder ein neues Beispiel für den Streisand Effekt. Dass es sich noch immer nicht rumgesprochen hat, dass das Internet sehr sensibel auf solche Zensurmaßnahmen reagiert. Alles was verboten werden soll wird erst recht veröffentlicht und entsprechend kommentiert. Gut dass du es an die Öffentlichkeit gezerrt hast. So können die nur verlieren. Nichts ist schlimmer als rufschädigende Zensurpublicity. Die werden das zurückneen und mit den Konsequenzen leben müssen.

  22. Ryk sagt:

    So nachvollziehbar und toll geschrieben der Artikel auch ist, der Name des verliehenen Awards ist IMHO der Stein des Anstoßes. Irgendwie kann ich es nachvollziehen, dass sich jemand dagegen wehrt. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es zur freien Meinungsäußerung zählt, wenn einer den anderen mit dem Wort „Kack(e)“ ehrt. Was ich Kacke finde und wen ich als Kacke bezeichne, auch wenn es nur durch den Namen eines Awards geschieht, sind immer noch zwei verschieden Paar Schuhe.

    Ich finde es auch immer besonders negativ, dass Firmen (oder Anwälte derer) nicht mal eine Mail schreiben können und einen Dialog suchen in dem sie ihre Meinung oder Bitten formulieren. Dieser Weg ist IMHO absolut falsch. Da sollte vielleicht mal echt ein gesetzlicher Riegel vorgeschoben werden (z. B. erst nach nicht erfolgter Aufforderung darf die Abmahnkeule geschwungen werden o. ä.). Trotzdem ist dies einer der wenigen Fälle, bei denen ich irgendwie nachvollziehen kann, warum eine Firma sich sofort massiv dagegen wehrt. Dabei gäbe es bei einem so ritterlichen Blog doch sicher die Möglichkeit einen besseren kontextnahen Titel für den Award zu finden, auch wenn ich bspw. den Titel „Raubritter-Award“ wieder für sehr gewagt halten würde.

    Ich drücke auf jeden Fall die Daumen, dass das Ganze noch ein beiderseitig positives Ende findet, bin aber leider nicht überzeugt davon.

  23. machtnix sagt:

    Ich glaube fast, dass diese Bürofirma nicht der Auslöser der Abmahnung war. Wenn man überlegt, wie viele Jura studieren und dann auch noch einen Abschluss bekommen, dann ist das eine Form von Arbeitsbeschaffung. Man durchforstet Foren und Blogs, schreibt dann die ‚Geschmähten‘ an, ob man juristische Unterstützung braucht, und verdient dann am Streitwert.

    Hast du mal mit der Firma diesbezüglich gesprochen…

  24. Pingback: Wieder Abmahn-Angriff auf Blogger « opponent.de

  25. kuni sagt:

    So, jetzt nochmal mein Dank an alle, die sich hier schon geäußert haben.

    @Thorsten: Ich habe mich gewundert, wie allein man da plötzlich steht. Ich kann mir vorstellen, daß aufgrund des im Falles des Verlierens vor Gericht doch recht hohen finanziellen Einsatzes viele Abmahnungen bezahlt werden, obwohl sie ungerechtfertigt sind.

    @Matthias: dieser Eindruck könnte durchaus gewonnen werden. Und ich muß sagen, daß ich im ersten Moment schon überlegt habe, ob ich mir das wirklich antun will. Sowas zahlt man als Privatmann ja nicht gerade aus der Portokasse.

    @creezy: Den Namen hatte ich ganz bewußt stark überzogen gewählt, um deutlich zu machen, daß es sich um eine zwar bissige, aber eben auch lustige Auszeichnung handelt, mit der ich auf Mißstände hinweisen wollte. Daß das meine ganz persönliche Meinung ist, habe ich ja schon an verschiedenen Stellen gesagt.

    @Sebs: Zur Benamsung habe ich creezy schon geantwortet. Da ich jedem Gegenüber das, was ich schreibe, auch persönlich und Aug in Auge sagen würde, habe ich bisher nie darüber nachgedacht, das mit dem Impressum zu ändern. Im Zweifelsfall wäre meine Alternative eher, mich aus Internet und Foren zurück zu ziehen und mein restliches Leben als „braver, unmündiger Bürger“ zu fristen. Irgendwie will ich aber die Hoffnung noch nicht ganz aufgeben, daß ich mein Maul auch weiterhin aufmachen und Stellung beziehen darf.

    @Cyberbob: …die war ja auch freundlich und durchaus verständnisvoll. Nur war’s halt leider mit dem Spielraum einer Angestellten, mit dem Kunden zusammen eine Kompromisslösung zu erarbeiten, nicht weit her.

    @machtinx: „Arbeitsbeschaffung“ kann ich ausschließen. Die Anwaltskanzlei wurde ja von der Firma bevollmächtigt.

  26. Sebastian sagt:

    Viel Erfolg! Ich finde es ist wirklich an der Zeit, sich nicht alles gefallen zu lassen. Wenn man schlechten Service bietet, darf man sich nicht drüber wundern, wenn Leute sich zu Recht darüber ärgern. Die Alternative über Verbraucherzentralen bzw. Verbraucherschützer hätte ja im Grunde die gleichen Auswirkungen für die Firmen. Aber den kleinen privaten Blogger kann man so natürlich schneller einschüchtern. Ich drücke Dir die Daumen!

  27. Brian Griffin sagt:

    @Thorsten: „wer schützt uns Blogger eigendlich vor solchen Abzockanwälten ?“ – Ein guter Rechtsanwalt. Erstberatung und böser Brief an den Gegner sollten für ~75 Euro zu bekommen sein. Ja, es ist so einfach. Wenn die Forderung des vermeintlichen Abzocksanwalts unberechtigt ist, kann man den Anwalt immer noch engagieren, wenn der Gegner tatsächlich vor Gericht zieht.

    @creezy: Welches „neue Abmahngesetz für privat agierende Bürger“ soll das sein? Sorry, aber § 97a UrhG gilt, wie die Abkürzung UrhG bereits erahnen lässt, allenfalls bei Urheberrechtsverletzungen.

    @explorer: „neues Beispiel für den Streisand Effekt. Dass es sich noch immer nicht rumgesprochen hat, dass das Internet sehr sensibel auf solche Zensurmaßnahmen reagiert“ – Tut es nicht, allenfalls bei Einzelfällen im Promillebereich. Sorry, wenn ich dir deine Illusionen nehme.

    @kuni: Trotzdem allem, Kopf hoch! Im Gegensatz zu den versammelten Hobbyjuristen hier scheint es mir eher unwahrscheinlich, dass ein stylisierter „Kack-Award“ in Zusammenhang mit einer Meinungsäusserung vor Gericht als „Schmähkritik“ gewertet wird ,)

  28. Da kann man Dir nur viel Erfolg in der Abwendung dieser leidigen Angelegenheit wünschen. Es wäre auch wirklich lächerlich, wenn die damit durchkommen. Ein simpler Erfahrungsbericht eines unzufriedenen Kunden, sollte doch wohl hoffentlich noch möglich sein.

  29. rupie sagt:

    Na die Firma Penzel und deren Rechtsvertreter hätten vielleicht vor der Abmahnung diesen Artikel eindringlich lesen bzw. studieren sollen: http://www.sueddeutsche.de/computer/132/499409/text/
    Ich denke dieser Artikel gibt eigentlich genau das wieder, was einem normal denkenden Menschen in den Sinn kommt, wenn es um sein Image geht und nicht immer gleich die Keule auspacken.

  30. Harald M sagt:

    Diesem Abmahntreiben muß Einhalt geboten werden, damit sich keine Diktaturen etablieren, die längst durch die Hintertür alles und jeden versuchen zu korrumpieren – billigst durch Umkehrung von Gesetzen, die für und nicht gegen den Bürger eingedacht waren.
    Es wird dringend Zeit, daß Gesetze lesbarer werden und nicht weiter beliebiger Deutung einheim fallen: Nach meiner Meinung kann nur ein Unrechtsbewusstsein entstehen, wenn die Gesetze klipp und klar verstanden werden können.
    Kopf hoch, ich bin auch ein Sturkopf und .. das ist gut so!

  31. Torsten S. sagt:

    Ich bin erschrocken, das eine Firma eine Unterlassung für einen derart sachlich formulierten Beitrag durchboxen will. Ich kann keine Beleidigungen, Fäkalwörter, unsachliche oder emotionale Entgleisungen o.ä. entdecken. Sofern keine Unwahrheiten geschrieben wurden, sollte das Prozessrisiko auf Seite des Klägers (FA Penzel) recht hoch sein 🙂
    Ich wär überrascht, wenn ein Richter diesen Erfahrungsbericht anders bewertet und der Forderung nach einer Unterlassung/Löschung statt gibt.
    In vielen Preissuchportalen gibt es die Möglichkeit objektiv Noten und auch Bewertungstexte auf Basis von Erfahrungswerten mit Anbietern abzugeben. Nichts anderes ist in diesem Blog auch geschehen – nur nicht so popolär, wie in einer Preis- oder Produktsuchmaschine.

  32. kuni sagt:

    Wir warten noch ein kleines Weilchen. In den nächsten Tagen wird vermutlich das erste Urteil zugestellt sein, dann könnte es eventuell mehr Infos zum Thema geben. Ich bitte noch um Geduld, da ich in den nächsten drei Wochen nur beschränkten Zugriff ins Netz haben werde.

  33. kuni sagt:

    Das Urteil des Amtsgerichts Memmingen ist gefällt. Die Klage der Firma Penzel ist abgewiesen worden.

    Zumindest die erste Schlacht ist also erfolgreich für mich geschlagen. Ob das auch den endgültige Sieg bedeutet, ist davon abhängig, ob die Gegenseite Rechtsmittel gegen dieses Urteil einlegen wird.
    Was mich sehr gefreut hat, ist die Tatsache, daß das Gericht deutlich den hohen Wert der Meinungsfreiheit betont, sich auch inhaltlich mit meinem Beitrag auseinandersetzt und deutlich macht, dass ich gerade keine Mitarbeiter beleidigt habe. Die passende Duden-Passage über das Wort „Kacke“ mit seiner für den Ausgang wichtigen zweiten Bedeutung neben „Kot“ findet sich in der Urteilsbegründung wieder:

    „Ka|cke, die; – [zu ^ kacken] (derb):

    2. schlechte, minderwertige Sache; unangenehme, Unwillen hervorrufende Angelegenheit: so eine K.!; was er gemacht hat, ist alles K.; *die K. ist am Dampfen (derb; es gibt Unannehmlichkeiten, Schwierigkeiten)“.

    Da ich den „Kuni Kack Award“ von Anfang an genau mit dieser Bedeutung im Begleittext erklärt habe, darf er also laut Amtsgericht auch weiterhin so heißen und verliehen werden.

    Bei dieser Gelegenheit möchte ich mich schon mal ganz herzlich bei Tim Hoesmann, meinem Rechtsanwalt, bedanken, der meine Vertretung ausgesprochen fundiert mit einer präzise formulierten, umfassenden Klageerwiderung übernommen hat. Zudem nochmal mein Dank an alle, die mich durch Kommentare und eMails moralisch unterstützt und mir den Mut gegeben haben, mich gegen die Anschuldigungen der Firma Penzel zu wehren.

    Eventuell werde ich mich durchringen, zum Urteil und, falls die Gegenseite Rechtsmittel einlegen sollte, zum endgültigen Ausgang des Verfahrens später einen eigenen Beitrag zu verfassen.

  34. Kimmich sagt:

    Herzlichen Glückwunsch, die Gerechtigkeit hat gesiegt! Ich würde jetzt auch meine Anwaltskosten von der Firma verlangen.

  35. Pingback: The unique KUNI KACKAWARD darf bleiben! » Ansichten eines Sturkopfs

  36. Maria sagt:

    Danke für diese lesenwerten Beiträge.Haben mir richtig weiter geholfen.
    Grüße aus Müchen

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